AGB’s  „Restaurant Menzingers“

Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen der Firma Menzingers und den Gästen des Restaurants, Kunden des Lieferservice, Veranstaltern u.a.; im Folgenden Vertragspartnern genannt. Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartnern und einem Dritten betreffen das Rechtsverhältnis zwischen Restaurant Menzingers und dem Vertragspartnern nicht. Geschäftsbe-dingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Vertragspartner, das Restaurant, andere Räume oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dies kann auch mündlich, per Email, per Fax, telefonisch oder persönlich sein.

Ist der Vertragspartnern nicht der Besteller selbst oder wird vom Vertragspartnern ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Vertragspartnern gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird Restaurant Menzingers durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden.

Musiker- und Künstlergagen müssen bei einer Beauftragung durch Restaurant Menzingers im Voraus durch den Vertragspartnern zur Verfügung gestellt werden. Anfallende GEMA-Gebühren trägt grundsätzlich der Vertragspartnern. Er hat auch für die entsprechende Anmeldung Sorge zu tragen.

Zahlungsbedingungen

Alle Preise im kaufmännischen Verkehr verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / im privaten Verkehr inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. 

Angebote, die sich auf das Restaurant beziehen verstehen sich in jedem Fall inklusive MwSt. Rechnungen sind innerhalb von s Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, der Rechnungszugang kann auch per Fax oder Email erfolgen. Der Verzug tritt, ohne weitere In-Verzug-Setzung mit dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung an, Restaurant Menzingers ist berechtigt dann Zinsen in Höhe der gesetzlichen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Restaurant Menzingers ist im Vorfeld einer Veranstaltung berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen, es gelten die gleichen Zahlungsbe-dingungen wie bei der Stellung einer Rechnung.

Veranstalter/Veranstaltungen
Ist der Vertragspartner ein Veranstalter, geschäftlich oder privat, kann der Veranstalter nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Ansprüchen von Restaurant Menzingers aufrechnen. Bei fruchtlosem Verstreichen einer Nachfrist von 7 Tagen mit Ablehnungsandrohung kann Restaurant Menzingers vom Vertrag zurücktreten. Bei berechtigtem Rücktritt durch Restaurant Menzingers hat der Vertragspartnern keinen Anspruch auf Schadenersatz. Tritt der Vertragspartnern früher als drei Monate vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Restaurant Menzingers berechtigt 20 % des Angebotspreises in Rechnung zu stellen. Tritt der Vertragspartnern zwischen der 12. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Restaurant Menzingers berechtigt 35 % des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Umsatzes. Die Berechnung des Umsatzes erfolgt nach der Formel: Angebotspreis (Speisen, Getränke, ggf. Sonstiges) x Personenzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

Änderungen der Teilnehmerzahl oder VA-Zeit

Der Vertragspartnern ist verpflichtet, Restaurant Menzingers die Anzahl der Teilnehmer (garantiert) an der Veranstaltung spätestens 3 Tage vor dem Termin mitzuteilen. Teilt er die tatsächliche Teilnehmerzahl erst in einem Zeitraum zwischen 3 Tagen und 24 Stunden vor der Veranstaltung mit ergibt sich ein Eilaufschlag von 10 % auf das vorgelegte Angebot. Veränderungen 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder Verabsäumung der Mitteilung der garantierten Teilnehmerzahl führen dazu, dass Restaurant Menzingers die Leistung gemäß Ihrem Angebot erbringen wird. Nachteile, die dem Vertragspartnern hieraus entstehen, gehen nicht zu Lasten von Menzibgers Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist Restaurant Menzingers berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, für eine Abweichung von 10 bis 20 % um 15 %, darüber hinaus um bis zu 20 %. Sollte die tatsächliche Teilnehmerzahl von der (garantierten) Teilnehmerzahl um mehr als 40 % abweichen, ist Restaurant Menzingers berechtigt die Leistung zu verweigern.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Vertragspartnern sieht davon ab, selbst Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.

Technische Einrichtungen

Der Vertragspartnern stellt Restaurant Menzingers bei Catering außer Haus die notwendigen technischen Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Geschieht dies bis zu 6 Stunden vor der Veranstaltung nicht, ist Restaurant Menzingers berechtigt, die notwendigen technischen Einrichtungen erstellen zu lassen. Der Vertragspartnern verpflichtet sich die in Rechnung gestellten Kosten, zuzüglich eines zusätzlichen Kostenanteils von 25% an Restaurant Menzingers zu bezahlen. Stellt der Vertragspartnern keine technischen Einrichtungen zur Verfügung, ist Restaurant Menzingers berechtigt die Veranstaltung bis zu ihrem Beginn abzusagen, der Vertragspartnern verpflichtet sich in diesem Fall 70 % des Speise- und Getränkeumsatzes (gemäß der oben erwähnten Speisenumsatzformel) zu bezahlen. Der Vertragspartnern stellt Restaurant Menzingers von Ansprüchen Dritter frei insoweit Restaurant Menzingers nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Der Vertragspartnern ist verpflichtet Restaurant Menzingers schriftlich auf Gefahren erhöhende Momente (auch bezüglich der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten) hinzuweisen.

Verlust oder Beschädigung

Seitens des Veranstalters, seiner Beauftragten und seiner Gäste eingebrachter Sachen trägt der Vertragspartnern selbst Sorge. Verlust oder Schäden die von Restaurant Menzingers verursacht wurden, werden auf Nachweis im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen gegenüber Restaurant Menzingers nicht. Die Einbringung von Dekorationsmaterial und sonstigen Ausstattungsteilen muss zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen hat der Vertragspartnern Restaurant Menzingers bis 48 Stunden vor der Veranstaltung vorzuweisen. Falls er dies versäumt, ist Restaurant Menzingers berechtigt, den Vertrag zu kündigen und 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Soll seitens Restaurant Menzingers eine notwendige Genehmigung eingeholt werden, zahlt der Vertragspartnern hierfür pauschal € 50,00 zuzüglich der Gebühren.

Nichtidentität zwischen Vertragspartnern und Auftragge

Alleiniger Vertragspartner von Restaurant Menzingers ist der Vertragspartnern. Restaurant Menzingers trifft keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen mit Dritten, dies obliegt dem Vertragspartnern. Restaurant Menzingers ist berechtigt bis zum Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartnern nicht eine solche Erklärung abgibt. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag ist Restaurant Menzingers berechtigt 70 % des Speisen- und Getränkeumsatzes gemäß der Speisenumsatzformel zu fordern. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Lieferservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen im Rahmen von Kaufverträgen, die über den Onlineshop zwischen Restaurant Menzingers im Folgenden „Verkäufer“ – und dem Kunden – im Folgenden „Kunde“ – geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise

  1. Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.
  2. Der Kunde ist Verbraucher, soweit er den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt zustande mit der Online-Bestellern / Kunde
  2. Die wesentlichen Merkmale der Ware ergeben sich aus der jeweiligen vom Verkäufer eingestellten Produktbeschreibung.
  1. Sämtliche Angebote in dem Onlineshop des Verkäufers stellen lediglich eine unverbindliche Einladung an den Kunden dar, dem Verkäufer ein entsprechendes Kaufangebot zu unterbreiten. Sobald der Verkäufer die Bestellung des Kunden erhalten hat, wird dem Kunde zunächst eine Bestätigung über den seiner Bestellung beim Verkäufer zugesandt, in der Regel per E-Mail (Bestellbestätigung). 
  1. Der Bestellvorgang in dem Onlineshop des Verkäufers funktioniert wie folgt  Der Kunde kann aus dem Sortiment des Verkäufers Produkte auswählen und diese über den Button „In den Korb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Durch Klick auf den Button „Warenkorb“ erhält der Kunde einen Überblick über die ausgewählten Produkte. Über den Button „Jetzt kaufen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit durch die als Pfeiltasten dargestellten Browserfunktionen „Zurück“ und „Weiter“ die eingegebene Bestellung sowie die eingetragenen Daten ändern und einsehen. 
  1. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. D

§ 3 Vertragsgegenstand, Beschaffenheit, Lieferung, Warenverfügbarkeit

  1. Vertragsgegenstand sind die im Rahmen der Bestellung vom Kunden spezifizierten und der Bestellund/oder Auftragsbestätigung genannten Waren und Dienstleist-ungen zu den im Onlineshop genannten Endpreisen. Fehler und Irrtümer dort sind vorbehalten, insbesondere was die Warenverfügbarkeit betrifft.
  1. Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus den Produktbeschreib-ungen im Onlineshop. Abbildungen auf der Internetseite geben die Produkte unter Umständen nur ungenau wieder;  insbesondere Farben können aus technischen Gründen erheblich abweichen. Bilder dienen lediglich als Anschauungsmaterial und können vom gelieferten Produkt abweichen. Beschreibende Inhalte, Gewichts-, Maß und Leistungsbeschreibung sind so präzise wie möglich angegeben, können aber die üblichen Abweichungen aufweisen. Die hier beschriebenen Eigenschaften stellen keine Mängel der vom Verkäufer gelieferten Produkte dar.
  1. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Verkäufer dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
  1. Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Verkäufer dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.
  2. Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch: branntwein-haltige Mischgetränke und Tabakwaren) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke und Tabakwaren) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Mit der Versenden Ihrer Bestellung an uns versichern Sie uns, volljährig zu sein.

§ 4 Lieferung, Preise, Versandkosten

  1. Die Auslieferung an das Versandunternehmen erfolgt etwa 45. Minuten nach Geldeingang. Je nach Traffic auf der Seite kann es zu Verzögerungen in den Auslieferungen kommen. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weist der Verkäufer auf der jeweiligen Produktseite hin.
  1. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb des Lieferbereichs, der im Online-Shop angegeben ist. Erfolgt die Bestellung von einer Adresse außerhalb des Liefergebietes, so erhält der Käufer an der Kasse/Check-Out einen Hinweis, dass die bestellte Ware nur zur Selbstabholung im Restaurant bestimmt ist
  1. Alle Artikelpreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise sind Endverkaufspreise zuzüglich Versandkosten. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

§ 5 Zahlung

Die Zahlung erfolgt per Vorkasse (Kreditkarte, Direktüberweisung oder PayPal)

§ 6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher

Der Endkunde  kann seine Bestellung nicht gegenüber dem restaurant widerrufen, soweit es sich um die Lieferung von Waren handelt, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (§312g Abs. 2 Nr. 3 BGB). Das Widerrufsrecht ist ebenfalls ausgeschlossen für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutige auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§312g Abs. 2 Nr. 3 BGB) und versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versieglung nach der Lieferung entfernt wurde (§312g Abs. 2 Nr. 3 BGB).

§ 7 Transportschäden

  1. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird der Kunden gebeten, diese Fehler sofort bei dem Zusteller zu reklamieren und schnellstmöglich Kontakt zu dem Verkäufer aufzunehmen.
  1. Die Versäumung einer Reklamation oder der Kontaktaufnahme haftet der Verkäufer nicht für Schäden an der Ware.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.

§ 9 Vertragstext

Der Vertragstext wird auf den internen Systemen des Verkäufers gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der Kunde jederzeit in seinem Kundenkonto einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden dem Kunden per E-Mail zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung sind die Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Die Vertragssprache ist deutsch.
  1. Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren Anwendung. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur, soweit der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz dem Kunden nicht entzogen wird.
  1. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer der Sitz des Verkäufers. Dies gilt auch, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Caterings und Banketts

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und des Restaurants der Mieter / Veranstalter (nachfolgend Veranstalter genannt) – zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Menzingers

    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Veranstalter.

    3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss,-partner,Haftung,Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Restaurant Menzingers zustande; diese sind die Vertragspartner.
  1. Ist der Kunde / Besteller nicht der Vertragspartnern selbst bzw. wird vom Vertragspartnern ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Vertragspartnern zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Restaurant Menzingers eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
  1. Restaurant Menzingers haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Restaurant Menzingers die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Restaurant Menzingers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Restaurant Menzingers beruhen. Einer Pflichtverletzung der Restaurant Menzingers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Restaurant Menzingers auftreten, wird die Restaurant Menzingers bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Restaurant Menzingers rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  1. Alle Ansprüche gegen Restaurant Menzingers verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunab-hängig in 3 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Restaurant Menzingers beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Restaurant Menzingers ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Restaurant Menzingers zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Restaurant Menzingers zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Restaurant Menzingers an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften (z.B. GEMA).
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Restaurant Menzingers allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
  4. Rechnungen der Restaurant Menzingers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Restaurant Menzingers ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Restaurant Menzingers berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit (Stand 1.3.2019) bei 8,12% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Restaurant Menzingers bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Restaurant Menzingers ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Restaurant Menzingers aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

  1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit Restaurant Menzingers geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Menzigers Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Restaurant Menzingers zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

    2. Sofern zwischen Restaurant Menzingers und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Restaurant Menzingers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber Restaurant Menzingers ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

    3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungs-termin zurück, ist Restaurant Menzingers berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

    4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

    5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist Restaurant Menzingers berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Verans-taltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

    6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt durch der Veranstalter

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Restaurant Menzingers in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Restaurant Menzingers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist Restaurant Menzingers ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist Restaurant Menzingers berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Restaurant Menzingers nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; Restaurant Menzingers begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Restaurant Menzingers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Restaurant Menzingers zuzurechnen ist oder aber ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt der Restaurant Menzingers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der VA-Zeit

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Restaurant Menzingers mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von der Restaurant Menzingers bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Restaurant Menzingers berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
  5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Restaurant Menzingers diesen Abweichungen zu, so kann Restaurant Menzingers die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Restaurant Menzingers trifft ein Verschulden.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Menzibgers In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Korkgeld).

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit Restaurant Menzingers für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Restaurant Menzingers von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Restaurant Menzingers bedarf deren schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Restaurant Menzingers gehen zu Lasten des Kunden, soweit Restaurant Menzingers diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Restaurant Menzingers pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Kunde ist mit Zustimmung der Restaurant Menzingers berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Restaurant Menzingers eine Anschlussgebühr verlangen.
  4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Restaurant Menzingers ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
  5. Störungen an von Restaurant Menzingers zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Restaurant Menzingers diese Störungen nicht zu vertreten hat.


IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen/dem Restaurant. Restaurant Menzingers übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Menzibgers Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
  1. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist Restaurant Menzingers berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Restaurant Menzingers berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Restaurant Menzingers abzustimmen.
  1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf Restaurant Menzingers die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Restaurant Menzingers für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsent-schädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

X. Haftung des Kunden für Schäden

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  1. Restaurant Menzingers kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen lediglich aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, Zahlungsort ist der Sitz von Restaurant Menzingers Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Restazrants. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr nahe kommende gültige Bestimmung.